Die Grundsteuer ist eine Steuer, die auf den Besitz von Grundstücken und Immobilien erhoben wird. In Bayern (wie auch in ganz Deutschland) wurde die Grundsteuer reformiert. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Berechnungsmethode, für die Grundstückseigentümer bereits im Jahr 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben mussten.
Hier ist eine einfache Erklärung zur Grundsteuer in Bayern:
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine jährlich zu zahlende Steuer für Grundstücke und Gebäude. Sie wird von der Gemeinde erhoben, in der sich das Grundstück befindet. Diese ist z. B. in den Nebenkosten enthalten, die Vermieter an Mieter weitergeben.
Warum wurde die Grundsteuer reformiert?
Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die bisherige Berechnungsgrundlage (Einheitswerte aus 1964/1935) für verfassungswidrig. Deshalb musste eine neue Regelung her.
Wie wird die Grundsteuer in Bayern berechnet?
Bayern hat als einziges Bundesland ein eigenes Modell entwickelt:
Das „Flächenmodell“ (anders als das Bundesmodell).
📌 Bayerisches Flächenmodell – einfach erklärt:
Die Grundsteuer wird berechnet nach:
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Fläche des Grundstücks
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Fläche des Gebäudes (Wohn-/Nutzfläche)
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Nutzung (Wohnen oder Gewerbe)
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Steuermesszahl (gesetzlich festgelegt)
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Hebesatz der Gemeinde (individuell pro Kommune)
❗ Der Wert des Grundstücks oder Gebäudes (z. B. Marktpreis) spielt keine Rolle!
Beispielrechnung (vereinfacht):
Faktor | Wert |
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Grundstücksfläche | 500 m² |
Wohnfläche | 120 m² |
Nutzung | Wohnen |
Steuermesszahl | 0,031 % (für Wohngrundstücke) |
Hebesatz Gemeinde | 350 % |
👉 Rechenweg:
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Fläche wird mit Steuermesszahl multipliziert → ergibt Steuermessbetrag
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Dieser wird mit dem Hebesatz multipliziert → ergibt Grundsteuerbetrag
• Was musst du als Eigentümer tun?
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Die Grundsteuererklärung musste bis Ende Januar 2023 abgegeben werden (Frist).
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Ab 2025 zahlen Eigentümer die Grundsteuer nach dem neuen Modell.
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Die Gemeinden verschicken voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024/2025 die neuen Bescheide.
• Wichtig zu wissen:
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Die Grundsteuer fließt in die Gemeindekasse (z. B. für Schulen, Straßen, Feuerwehr).
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Sie ist nicht abhängig vom tatsächlichen Immobilienwert in Bayern.
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Du kannst deinen neuen Grundsteuerwert online beim Bayerischen Landesamt für Steuern einsehen.